1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftrags-
Bestätigung in Verbindung mit diesen unseren allgemeinen Lieferung - und
Zahlungsbedingungen maßgebend.
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen oder der Besteller seine Zustimmung zu unseren
Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Dies gilt insbesondere auch für solche Konditionen
in den Einkaufsbedingungen des Bestellers, über die in unseren Bedingungen nichts enthalten
ist. Spätestens durch Entgegennahme der Lieferung erklärt sich der Besteller mit der
Auftragsbestätigung und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch ohne weitere Bezugnahme auf sie bei späteren
Abschlüssen. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden
sowie Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unsere schriftliche
Bestätigung.
Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller im Übrigen nicht
vom Vertrag. Die Rechte des
Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
2.Kreditgrundlage
Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist volle Kreditwürdigkeit des Bestellers, die er uns
durch den Abschluss des Vertrages zusichert. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte
oder ergeben sich Tatsachen, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem
Auftrag ergebenden Höhe als nicht unbedenklich erscheinen oder Barzahlung ohne Rücksicht
auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen und Eröffnung bis zur Zahlung
oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese unsere Rechte gelten dann für
sämtliche Forderungen (siehe Ziffer 8a Abs. I ).
3. Fracht und Verpackung
Die Versendung der bestellten Ware erfolgt wahlweise in Ihrer oder unsere Regie,
entsprechendes ist bei Bestellung anzugeben. Falls keine Anweisung erfolgt, liefern wir
entweder durch Spedition, oder durch Post- bzw. Bahnfracht auf Rechnung des Bestellers.
Mangels besonderer Vereinbarung sind wir berechtigt, gegen Speditionsnachnahme zu
senden.
4. Weitergabe zustellungsrelevanter Daten an Transportdienstleister.
Mit dem unterzeichnen der AGB erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine
Lieferadresse, sowie weitere zustellungsrelevante Daten wie Telefonnummer, Faxnummer, E-
Mailadresse, an das Transportunternehmen weitergegeben wird, um über den Sendungsstatus
informiert zu werden, sofern der Transportdienstleister dies anbietet.
5. Liefer-, Abnahme- und Abruffristen
Die Lieferfrist sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Gebr. Band GmbH Sie
gelten nur ungefähr.
Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine
Verpflichtungen nicht einhält oder durch unvorhergesehene und unverschuldete oder
außergewöhnliche Ereignisse in unserem Haus, bei einem Vorlieferanten oder bei einem
Transportunternehmen die Lieferung verzögert wird. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung einschließlich Verzug sind in dem Falle
ausgeschlossen. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden
Betriebsstillegungen bei unseren Vorlieferanten statt, so sind wir, wie auch im Falle höherer
Gewalt, berechtigt, den Vertrag aufzuheben, ohne dass daraus dem Besteller Ansprüche
erwachsen. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Aus der
Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen
Teillieferungen herleiten. Abrufe und Spezifikationen einzelner Teillieferungen sind in
möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine
ordnungsgemäße Lieferung innerhalb der Vertragszeit möglich ist. Wird nicht oder nicht
rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, so sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Abnahme
Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, erfolgt von uns, persönliche
Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten vom Besteller getragen. Unterlässt
der Besteller die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen unseres Hauses als
bedingungsgemäß geliefert.
7. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht, auch wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln
durchgeführt wird, dann auf den Besteller über, wenn die Ware das Haus verlässt oder dem
Besteller zur Verfügung gestellt wird. Wird Ware zurückgenommen, trägt der Besteller jede
Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Haus.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns
gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Das gilt auch
für solche Waren, deren Preis durch ausdrückliche Bestimmung des Bestellers bezahlt wurde.
Eine Be - und Verarbeitung erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser
Eigentum hierdurch untergeht. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen
Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes
aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
b) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
veräußern.
Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
c) Sämtliche dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen
Forderungen tritt er schon im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen veräußert, oder sie bei Ausführung von Werksverträgen als
Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden
Erlösanteil.
d) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr ermächtigt.
e) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der
Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
f) Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichterfüllung der
Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- oder Scheckprozessen. In diesem Falle sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn
wir dies ausdrücklich erklären. Auf unser Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns
die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
g) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen aus Lieferungen,
Bestellungen und Ersatzforderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen
des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit - nach unserer Wahl -
freizugeben.
9. Mängelhaftung
Je nach Art der Fabrikate sind bei der Lieferung Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und
Abmessungen bis zu 10 % gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten
Abschlussmenge wie der einzelnen Teillieferung.
Für Beanstandungen von DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen. Beanstandungen
sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Feststellung der
Mängel, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Waren, geltend zu machen. Drei
Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der
Besteller auf Verlangen keine Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung,
oder wird an den bemängelten Waren ohne unsere ausdrückliche Zustimmung etwas geändert,
entfallen alle Mängelanspruch vier Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge. Sachliche
Behandlung einer Mängelrüge ist kein Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser
Ziffer. Wenn sich die Beanstandungen als begründet erweisen, wird kostenlos und frachtfrei
ursprünglicher Empfangsstation Ersatz geleistet, wenn das fehlerhafte Material
zurückgegeben wird. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht. Weitergehende Ansprüche wie
Wandlung, Minderung, Vergütung von Schäden, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen,
Arbeitslöhne, Schadenersatz auch wegen Folgeschäden usw. Sind ausgeschlossen. Aus
mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen
Teillieferungen hergeleitet werden. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern,
solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Nichteinhaltung von
Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.
10. Schutzrechte
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt der
Besteller die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung des Auftrages keine
Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen
Verletzung von Schutzrechten stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Soweit
der Besteller selber Schutzrechte hat, kann er eine Verletzung durch Ausführung des
Auftrages gegen uns nicht geltend machen. Eine Verletzung von Schutzrechten des Bestellers
durch Benutzung seiner Zeichnungen oder sonstigen Angaben zu einem anderen Zeitpunkt
und/oder durch Ausführungen für andere Zweck als solche im Interesse des Bestellers
brauchen wir uns nur entgegenhalten zu lassen, wenn uns der Besteller bei der Überlassung
der Zeichnungen oder anlässlich der sonstigen Angaben ausdrücklich auf das Bestehen der
Schutzrechte unter näherer Bezeichnung hingewiesen hat.
11. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Bei Neukunden per Vorauskasse inklusive 2% Skonto, oder Zahlung nach Absprache.
Bei bestehenden Kunden Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto
Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
Bei Privatkunden ausschließlich per Vorkasse ohne Skontoabzug.
Die Firma Gebr. Band GmbH ist berechtigt, Leistungen elektronisch abzurechnen und
Rechnungen per E-Mail zu versenden.
Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen oder irgendwelcher
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Wechsel werden nur
vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Der Besteller
trägt die Kosten der Diskontierung und Einziehung. Ihm Stehen keinerlei Ansprüche wegen
verspäteter Rechnungslegung zu. Der Besteller befindet sich nach Zielablauf auch ohne
Mahnung in Verzug. Duldung von Zahlungsverzug beseitigt dessen Folgen nicht. Er ist
verpflichtet, für alle unsere Forderungen geeignet Sicherheiten zu stellen. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung sind wir unbeschadet anderer, auch weitergehender Rechte berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Wir sind ferner ohne Nachfristsetzung und ohne Erklärung, dass die Annahme der Leistung
abgelehnt wird, berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Abenberg, der
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl ebenfalls unser Sitz oder der des Bestellers, gleiches gilt
auch bei Wechsel - oder Scheckklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.